Ablauf und Kosten

Zu Beginn lernen wir uns in einem ersten Sprechstundentermin kennen. Dabei klären wir Ihr Anliegen, die aktuelle Situation und ob eine psychotherapeutische Behandlung sinnvoll und angezeigt ist. Daran können sich probatorische Sitzungen anschließen. Sie dienen der weiteren diagnostischen Klärung, der Therapieplanung und der Entscheidung, ob eine gemeinsame Behandlung begonnen werden soll.

  • gesetzliche Krankenkasse: nach den Probesitzungen erfolgt ein Antrag an die gesetzliche Krankenkasse, bei Vorliegen der Voraussetzungen übernimmt die Kasse die Therapie vollständig.
  • Privater Krankenversicherung/ Beihilfe: nach den Probesitzungen erfolgt ein Antrag an die Beihilfe und/oder private Krankenkasse. Die Erstattung richtet sich nach den jeweiligen Vertrags- bzw. Beihilfebedingungen (Abrechnung nach GOP).
  • Selbstzahler einer Psychotherapie: Auf ausdrücklichen Wunsch kann die Behandlung auch als Selbstzahlerleistung stattfinden. Selbstzahlerleistungen werden nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP) abgerechnet.